Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2023
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der PreseMecca GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "PreseMecca", "wir" oder "uns") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde", "Sie" oder "Reisender") über die Erbringung von Reisedienstleistungen.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Die Darstellung unserer Reiseangebote auf unserer Website, in Broschüren oder anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
2.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde PreseMecca den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder über unser Online-Buchungsformular erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch PreseMecca zustande. Die Annahme erfolgt durch unsere Buchungsbestätigung, die wir Ihnen per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
3.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten.
3.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich PreseMecca vor, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reiseangebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch PreseMecca.
4.3 PreseMecca behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PreseMecca. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Im Falle des Rücktritts kann PreseMecca eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung:
5.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass PreseMecca kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
5.4 Umbuchungswünsche des Kunden (z.B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft) können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den Bedingungen in Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. PreseMecca kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ursprüngliche Reisende und der Dritte gegenüber PreseMecca als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die PreseMecca ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
7.1 PreseMecca kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde und diese nicht erreicht wird. Der Rücktritt kann spätestens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn erklärt werden. In diesem Fall erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2 PreseMecca kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält PreseMecca den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PreseMecca als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
8.2 Bei Kündigung des Vertrages kann PreseMecca für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.3 Im Übrigen ist PreseMecca verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.1 PreseMecca haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Die Haftung von PreseMecca für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit PreseMecca für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.3 Für alle gegen PreseMecca gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet PreseMecca bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann sie die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber PreseMecca mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber PreseMecca geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12.1 PreseMecca wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von PreseMecca bedingt sind.
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PreseMecca findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Kunde kann PreseMecca nur an deren Sitz verklagen.
13.3 Für Klagen von PreseMecca gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PreseMecca vereinbart.
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.2 Reiseveranstalter:
PreseMecca GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland
Tel: +49 30 1234567
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Berlin, HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789